Kategorie: Projekt Sanierung Bahnübergänge

  • Projekt Sanierung Bahnübergänge

    Projekt Sanierung Bahnübergänge

    Mit Schrankanlagen werden Kollisionen zwischen Zügen und den bahnkreuzenden Verkehrsteilnehmern vermieden. Die Forchbahn hatte noch drei ungesicherte Bahnübergänge, die mit Barrieren ausgerüstet werden mussten, um Unfälle zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

    Das Eisenbahngesetz und die entsprechende Eisenbahnverordnung schreiben seit 2003 vor, dass Bahnübergänge gesichert werden müssen. Das Bundesamt für Verkehr verlangte von der Forchbahn AG dementsprechend bis Ende 2014 ein vollständiges Plangenehmigungs- oder Baugesuch zur Sicherung der Bahnübergänge. Die Plangenehmigungsverfügungen für die Bahnübergänge Binz- und Trichterhauserstrasse wurden im Jahr 2020 ausgestellt.

    Die Forchbahn verkehrt zwischen Rehalp und Esslingen durchgehend als Eisenbahn. Damit kann sie schneller fahren und einen stabilen Fahrplan anbieten. Zwischen Rehalp und Stadelhofen verkehrt die Forchbahn als Strassenbahn. Dazu muss sie jederzeit vor einem festsitzenden Hindernis anhalten können, was die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit stark reduziert. Monatlich müssen durchschnittliche zwei Kollisionen mit unvorsichtigen Verkehrsteilnehmenden konstatiert werden. Diese sind mit Streckenblockierungen und Verspätungen verbunden. Ohne Schrankenanlagen müssten die Züge die Bahnübergänge mit stark reduzierter Geschwindigkeit befahren, was eine längere Rotlichtphase für die anderen Verkehrsteilnehmenden zur Folge hätte.

    Zahlen und Fakten:

    • Baustart: 2023
    • Inbetriebnahme: 2025
    • Baukosten: CHF 6 Mio.
  • Höchstleistungen trotz laufendem Verkehr

    Höchstleistungen trotz laufendem Verkehr

    In den letzten Wochen wurde unter Hochdruck an der Rällikerstrasse und am Bahnübergang Egg gearbeitet, und zwar bei laufendem Verkehr – eine echte Herausforderung, die nun einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Nach diesen Sanierungsarbeiten konnte die Forchbahn AG den regulären Bahnbetrieb wieder planmässig aufnehmen.

    Die Sanierungsarbeiten am Bahnübergang Egg starteten am 1. Juli 2024 mit vorbereitenden Querungsarbeiten. Diese mussten aus verkehrstechnischen Gründen nachts durchgeführt werden und legten die wichtige Grundlage, dass danach auch bei laufendem Verkehr und mehrheitlich tagsüber gearbeitet werden konnte. Echte Herausforderungen für die Verkehrsteilnehmenden und das Bauunternehmen zugleich. Dank des engagierten Einsatzes aller am Projekt Beteiligten, Optimierungen bei der Signalisierung der Umleitungen und der Baustellenabsperrung schritt der Bau planmässig voran und der Verkehr wurde unter den gegebenen Umständen so fliessend wie möglich gestaltet. Dazu trug auch der rege Austausch der Baustellenverantwortlichen mit der Gemeindepolizei, dem Werkdienst und dem Tiefbauamt des Kantons Zürich bei.

    Bauarbeiten erfolgten während laufendem Verkehr.

    Reibungslose Wiederaufnahme des Bahnbetriebs

    Während der nötigen Totalsperre der Forchbahn vom 13. Juli bis 2. August 2024 wurde ein Ersatzbetrieb mit Bussen organisiert, sodass alle Fahrgäste weiterhin ihr Ziel erreichen konnten. «Wir möchten uns bei allen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie unseren Fahrgästen für ihre Geduld und das Verständnis während dieser intensiven Bauphase bedanken», hält Gesamtprojektleiter Yves Marthaler von der Forchbahn AG fest.

    Die Testfahrten und die abschliessende Kontrolle der Gleisvermessung verliefen planmässig, sodass bereits am Freitagmorgen, 2. August 2024, der erste Zug wieder gemäss Fahrplan über den Bahnübergang Egg rollte. «Besonders hervorzuheben sind die wertvollen Rückmeldungen aus der Bevölkerung», ergänzt Teilprojektleiter Jean-Luc Imhof. «Sie haben es uns ermöglichten, die Standorte des Verkehrsdienstes und die Signalisation der Umleitungen während des Wochenendes vom 2. bis 5. August 2024 zu optimieren.» Der neue Strassenbelag an der Kreuzung Rällikerstrasse konnte dadurch mit klar geringerem Einfluss auf den Verkehrsfluss eingebaut und erst noch wichtige Lehren für künftige Bauprojekte der Forchbahn AG gezogen werden.

    Die Arbeiten an der Rällikerstrasse wurden erfolgreich zum Abschluss gebracht.

    Planmässiger Abschluss der ersten Bauphase

    Die Strasse wurde, wie vorgesehen, am 5. August 2024 dem Verkehr übergeben und die neue Lichtsignalanlage mit der Kantonspolizei und dem Tiefbauamt des Kanton Zürichs abgenommen. Ein erfolgreicher und planmässiger Abschluss der ersten Bauphase.

    Denn ein weiterer Bauabschnitt folgt vom Januar bis März 2025 am Bahnübergang Rällikerstrasse. Dabei wird es für etwa zwei Wochen zu Einschränkungen für den Verkehr kommen, insbesondere im Bereich der Schrankenfundamente und des Übergangs für Fussgängerinnen und Fussgänger. Danach ist die Sanierung und die Sicherung des wichtigen Bahnübergangs Egg abgeschlossen und die neue Halbschrankenanlage sollte dann Anfang März 2025 – wie geplant – in Betrieb genommen werden.

  • Vollsperrung am Sonntag – ab Montag sind die Halbschranken in Betrieb

    Vollsperrung am Sonntag – ab Montag sind die Halbschranken in Betrieb

    Ab Montag, 8. April 2024, sichern Halbschrankenanlagen die Bahnübergänge in Zollikerberg. Für eine sichere Inbetriebnahme ist ein Unterbruch des Bahnbetriebs zwischen Forch und Stadelhofen am Sonntag, 7. April, unumgänglich. Es verkehren Bahnersatzbusse.

    Die Sicherheit im Schienenverkehr ist der Forchbahn ein zentrales Anliegen. Ab Montag, 8. April 2024, sichern Halbschrankenanlagen die Bahnübergänge Binz- und Trichtenhauser Strasse, um die Sicherheit des Strassenverkehrs und die Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs zu verbessern.

    Um eine reibungslose und sichere Inbetriebnahme dieser neuen Sicherheitseinrichtungen zu gewährleisten, ist eine Vollsperrung des Bahnbetriebs zwischen Forch und Stadelhofen am Sonntag, 7. April, unvermeidbar. Während dieser Zeit werden Bahnersatzbusse zwischen Stadelhofen und Forch eingesetzt, um die Mobilität der Fahrgäste sicherzustellen. An diesem Tag werden auch die Schlagbäume und Gegenwichte bei den Schrankenanlagen montiert.

    Die Massnahme ist Teil eines fortlaufenden Engagements der Forchbahn, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und gleichzeitig einen zuverlässigen öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Der letzte noch verbleibende ungesicherte Bahnübergang in Egg ZH wird im Sommer in Angriff und voraussichtlich im Frühling 2025 in Betrieb genommen.

  • Bahnübergang Binzstrasse ist bereit

    Bahnübergang Binzstrasse ist bereit

    Die Tiefbauarbeiten für die Halbschrankenanlage und den Ersatz der Lichtsignalanlage beim Bahnübergang Binzstrasse in Zollikerberg sind abgeschlossen. Ab Februar 2024 starten die Tiefbauarbeiten an der Trichtenhauser Strasse.

    Die kalten Temperaturen und der Schnee im November respektive Anfang Dezember machten den Bauarbeiten am Bahnübergang Binzstrasse nur einen kleinen Strich durch die Rechnung. Die Tiefbauarbeiten sind praktisch abgeschlossen. Einzig die finalen Belagsarbeiten sowie der Einbau der Raumüberwachungsschleifen mussten wegen der meteorologischen Umstände verschoben werden. Diese Arbeiten – vor allem das Fräsen für die Induktionsschleifen – können lärmintensiv sein und werden voraussichtlich in der Woche vom 11. bis 15. März ausgeführt.

    Gut sichtbar sind bereits die Barrierenantriebe der Schrankenanlage. Diese sind fertig vormontiert – einzig Schlagbaum und Gegengewicht fehlen noch. Die Spurverbreiterung der Forchstrasse ist abgeschlossen, hier wird der Deckbelag ebenfalls im Frühjahr eingebaut. Da die Arbeiten am Bahnübergang Binzstrasse weitestgehend abgeschlossen sind, wurde der Bauinstallationsplatz hier bereits wieder geräumt.

    Wie geplant beginnen die Tiefbauarbeiten und der Ersatz der Lichtsignalanlage beim Bahnübergang Trichtenhauser Strasse im Februar und dauern rund vier Wochen. Der Installationsplatz an der Talstrasse ist bereits eingerichtet – auch, weil bereits Arbeiten an den Werkleitungen im Trottoirbereich bereits im Dezember ausgeführt werden.

    Die Inbetriebnahme der Halbschrankenanlagen an beiden Bahnübergängen ist für den Sonntag, 7. April 2024, geplant.

  • Halbschranken: Start der Bauarbeiten

    Halbschranken: Start der Bauarbeiten

    Am Freitag, 22. September 2023, beginnen die Bauarbeiten für die Halbschrankenanlagen und die Erneuerung der Lichtsignalanlage an den Bahnübergängen Binz- und Trichtenhauser Strasse in Zollikerberg.

    Die Bahnübergänge Trichtenhauser Strasse und Binzstrasse werden vorschriftsmässig mit Halbschranken ausgerüstet. Dank Halbschrankenanlagen können Kollisionen weitgehend vermieden werden. Sie bieten die grösstmögliche Sicherheit für den Strassen- und Bahnverkehr. Dies unterstützt den Verkehrsfluss auf der Strasse und garantiert ein stabiles, zuverlässiges öV-Angebot auf der Schiene.

    In der ersten Phase bis zum Jahresende erfolgen die Arbeiten im Bereich des Bahnübergangs Binzstrasse. In dieser Zeit wird es teilweise zu Nachtarbeiten kommen und der Verkehr zeitweise mittels Verkehrsdienst gelenkt. In den Kalenderwochen 39 und 40 wird in Fahrtrichtung Zürich das Linksabbiegen in die Rosengartenstrasse nicht möglich sein. Der Abschluss der Arbeiten am Bahnübergang Binzstrasse ist für Ende 2023 geplant (ausgenommen Deckbelagseinbau; dieser erfolgt witterungsabhängig).

    Nach dem Jahreswechsel beginnen die Arbeiten beim Bahnübergang Trichtenhauser Strasse. Diese Arbeiten werden Anfang März 2024 abgeschlossen sein. Auch hier wird, um die Arbeiten effizient abzuwickeln, teilweise während der Nacht gearbeitet und der Verkehr zeitweise mittels Verkehrsdienst geregelt.

    Die Inbetriebnahme der Halbschrankenanlagen ist Anfang April 2024 vorgesehen.

  • Zollikon zieht Urteil nicht weiter

    Zollikon zieht Urteil nicht weiter

    Die Gemeinde Zollikon verzichtet auf einen Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau von Barrieren. Das Projekt wird voraussichtlich im nächsten Jahr umgesetzt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Juli die Beschwerden der Gemeinde Zollikon gegen die Sanierung der Bahnübergänge Trichtenhauserstrasse und Binzstrasse vollumfänglich abgewiesen. Die geplanten Bahnschranken seien wichtig zur Minderung des Unfallrisikos, heisst es im Urteil. Inzwischen hat die Gemeinde Zollikon verlauten lassen, dass sie auf einen Weiterzug des Urteils verzichtet, weil die Erfolgsaussichten zu gering seien, wie die Gemeinde in einer Medieninformation mitteilt: «Nach einer eingehenden Analyse und auf Empfehlung des beigezogenen Rechtsvertreters kamen wir zum Schluss, auf eine Beschwerdeführung an das Bundesgericht zu verzichten.» Die weiteren Projektierungsarbeiten, um die beiden Forchbahn-Übergänge mit Halbschranken zu sichern, werden nach Ablauf der Einsprachefrist gestartet. Die Ausführung des Projekts ist derzeit für das Jahr 2023 vorgesehen.

    Die bisherige Regelung der Bahnquerung bei den beiden Strassen mit Ampeln ist nicht mehr gesetzeskonform. Hinzu kommt, dass das Rotlicht durchschnittlich über 200 Mal pro Tag missachtet wird, wie eine Auswertung der Lichtsignalanlage beim Übergang Trichtenhauserstrasse gezeigt hat. Ohne Schranken müsste die Forchbahn als Strassenbahn fahren und damit deutlich langsamer. Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Halbschranken das Unfallrisiko vermindern. Das Gericht stützte ebenfalls das Argument der Fahrplanstabilität mit bereits knappen Anschlüssen im Stadelhofen. Mit der Verlangsamung der Forchbahn wären diese nicht mehr gewährleistet gewesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht anerkannte die Gefahr einer Verschärfung des Rückstaus auf der Forchstrasse. Die beiden Verkehrsknoten würden durch die Barrieren aber nicht überlastet. Just am Tag, an dem Zollikon den Verzicht eines Weiterzugs des Urteils ans Bundesgericht vermeldete, kam es am Bahnübergang Rällikerstrasse in Egg, dem dritten derzeit noch ungesicherten Bahnübergang entlang der Forchbahnstrecke, zu einem Unfall. Ein Auto, das trotz Rotlicht noch über die Kreuzung fuhr, kollidierte mit einem aus dem Bahnhof Egg fahrenden Zug (siehe Bild unten). Die Kreuzung war in der Folge während zweier Stunden im Abendverkehr gesperrt.