Mit Schrankanlagen werden Kollisionen zwischen Zügen und den bahnkreuzenden Verkehrsteilnehmern vermieden. Die Forchbahn hatte noch drei ungesicherte Bahnübergänge, die mit Barrieren ausgerüstet werden mussten, um Unfälle zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Das Eisenbahngesetz und die entsprechende Eisenbahnverordnung schreiben seit 2003 vor, dass Bahnübergänge gesichert werden müssen. Das Bundesamt für Verkehr verlangte von der Forchbahn AG dementsprechend bis Ende 2014 ein vollständiges Plangenehmigungs- oder Baugesuch zur Sicherung der Bahnübergänge. Die Plangenehmigungsverfügungen für die Bahnübergänge Binz- und Trichterhauserstrasse wurden im Jahr 2020 ausgestellt.
Die Forchbahn verkehrt zwischen Rehalp und Esslingen durchgehend als Eisenbahn. Damit kann sie schneller fahren und einen stabilen Fahrplan anbieten. Zwischen Rehalp und Stadelhofen verkehrt die Forchbahn als Strassenbahn. Dazu muss sie jederzeit vor einem festsitzenden Hindernis anhalten können, was die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit stark reduziert. Monatlich müssen durchschnittliche zwei Kollisionen mit unvorsichtigen Verkehrsteilnehmenden konstatiert werden. Diese sind mit Streckenblockierungen und Verspätungen verbunden. Ohne Schrankenanlagen müssten die Züge die Bahnübergänge mit stark reduzierter Geschwindigkeit befahren, was eine längere Rotlichtphase für die anderen Verkehrsteilnehmenden zur Folge hätte.
Zahlen und Fakten:
- Baustart: 2023
- Inbetriebnahme: 2025
- Baukosten: CHF 6 Mio.




