Forchbahn (de-CH)

Bauprojekte

Zollikon zieht Urteil nicht weiter

30.08.2022

Die Gemeinde Zollikon verzichtet auf einen Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau von Barrieren. Das Projekt wird voraussichtlich im nächsten Jahr umgesetzt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Juli die Beschwerden der Gemeinde Zollikon gegen die Sanierung der Bahnübergänge Trichtenhauserstrasse und Binzstrasse vollumfänglich abgewiesen. Die geplanten Bahnschranken seien wichtig zur Minderung des Unfallrisikos, heisst es im Urteil. Inzwischen hat die Gemeinde Zollikon verlauten lassen, dass sie auf einen Weiterzug des Urteils verzichtet, weil die Erfolgsaussichten zu gering seien, wie die Gemeinde in einer Medieninformation mitteilt: «Nach einer eingehenden Analyse und auf Empfehlung des beigezogenen Rechtsvertreters kamen wir zum Schluss, auf eine Beschwerdeführung an das Bundesgericht zu verzichten.» Die weiteren Projektierungsarbeiten, um die beiden Forchbahn-Übergänge mit Halbschranken zu sichern, werden nach Ablauf der Einsprachefrist gestartet. Die Ausführung des Projekts ist derzeit für das Jahr 2023 vorgesehen.

Die bisherige Regelung der Bahnquerung bei den beiden Strassen mit Ampeln ist nicht mehr gesetzeskonform. Hinzu kommt, dass das Rotlicht durchschnittlich über 200 Mal pro Tag missachtet wird, wie eine Auswertung der Lichtsignalanlage beim Übergang Trichtenhauserstrasse gezeigt hat. Ohne Schranken müsste die Forchbahn als Strassenbahn fahren und damit deutlich langsamer. Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Halbschranken das Unfallrisiko vermindern. Das Gericht stützte ebenfalls das Argument der Fahrplanstabilität mit bereits knappen Anschlüssen im Stadelhofen. Mit der Verlangsamung der Forchbahn wären diese nicht mehr gewährleistet gewesen.

Das Bundesverwaltungsgericht anerkannte die Gefahr einer Verschärfung des Rückstaus auf der Forchstrasse. Die beiden Verkehrsknoten würden durch die Barrieren aber nicht überlastet. Just am Tag, an dem Zollikon den Verzicht eines Weiterzugs des Urteils ans Bundesgericht vermeldete, kam es am Bahnübergang Rällikerstrasse in Egg, dem dritten derzeit noch ungesicherten Bahnübergang entlang der Forchbahnstrecke, zu einem Unfall. Ein Auto, das trotz Rotlicht noch über die Kreuzung fuhr, kollidierte mit einem aus dem Bahnhof Egg fahrenden Zug (siehe Bild unten). Die Kreuzung war in der Folge während zweier Stunden im Abendverkehr gesperrt.

Kollision zwischen Auto und Forchbahn im August 2022 auf dem ungesicherten Bahnübergang Rällikerstrasse in Egg.

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