18.03.2022
Auch während des Zweiten Weltkriegs kam es zu einer folgenschweren Kollision, als am 4. Oktober 1941 zwei Züge auf offener Strecke rund 100 Meter oberhalb der Station Scheuren frontal zusammenstiessen. Dabei verlor ein Wagenführer das Leben. Laut der NZZ vom 6. Oktober 1941 war ein Kommunikationsmalheur Grund für das Unglück: «Die Ursache des Zusammenstosses muss, vorbehältlich des Ergebnisses der gerichtlichen Untersuchung, in der unrichtigen Weitergabe eines dienstlichen Auftrages durch die Serviertochter liegen, die um die kritische Zeit in Scheuren den Stationsdienst versah. Die beiden Züge hätten fahrplanmässig an dieser Haltestelle kreuzen sollen. Da jedoch der von Zürich kommende Zug 37 einige Minuten Verspätung hatte, zog der Depotchef und Stationsvorstand auf der Forch eine Verlegung der Kreuzung nach dieser Station in Betracht, um, wenn möglich, dem von Esslingen kommenden Zug nach Zürich eine Verzögerung seiner Fahrt zu ersparen. Er wollte jedoch seine endgültige Entscheidung vom Eintreffen des Zuges 34 in Scheuren abhängig machen. Er telephonierte zu diesem Zwecke nach Scheuren und gab der dortigen Serviertochter den Auftrag, den Führer des Zuges 34 bei seiner Ankunft ans Telephon zu rufen.» Da kein Rückruf aus Scheuren kam, ging der Depotchef davon aus, dass der Zug 34 noch nicht in Scheuren eingetroffen war. Er gab daher die Weiterfahrt frei. Und weiter: «Statt nun auftragsgemäss den Führer ans Telephon zu rufen, damit er sich persönlich mit der Station Forch über die Kreuzung verständigte, hatte ihm die Stationsgehilfin irrtümlicherweise bereits ausgerichtet, die Kreuzung sei nach der Forch verlegt und ihm den Befehl zur Weiterfahrt gegeben. Kurz oberhalb der Ausfahrt aus der Station Scheuren wurde der bergwärts fahrende Zug 34 an einer Biegung, wo Bäume die Sicht behindern, von dem talwärts fahrenden Zug 37 überrascht und angerannt.»
Die Forchbahn hielt später in einem Communiqué fest: «Scheuren ist eine Haltestelle mit einer jährlichen Betriebseinnahme von bloss 2000 Franken. Es ist bei so kleinen Haltestellen aus finanziellen Gründen unmöglich, festbesoldete Stationsbeamte anzustellen. Die Stationsbesorgung wird wie bei anderen Nebenbahnen mit ähnlichen Verhältnissen nebenamtlich besorgt und es haben sich deswegen bei dem geringen Verkehr bis jetzt keine Unzukömmlichkeiten ergeben. Kreuzungsverlegungen dürfen nach dem Fahrdienst-Reglement nur vom Depotchef oder von Betriebsbeamten angeordnet werden; der Befehl ist dem Fahrpersonal vom anordnenden Beamten direkt zu erteilen. […] Die Stationsversorger dürfen gemäss Vorschrift von sich aus keine Betriebsanordnungen trennen. […] Es kann somit auf Grund der bisherigen Untersuchung festgehalten werden, dass der Zusammenstoss einerseits auf das Nichtbefolgen von Dienstvorschriften, anderseits auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurückzuführen ist.» Im Geschäftsbericht 1945 ist zu lesen: «Die Station Zollikerberg erhielt eine Lichtsignalanlage, um bei unbedienter Station das Personal an das Telefon rufen zu können.»